Sachkunde/Hundeführerschein/D.O.Q--Test

 

 

 

 

D.O.Q.-Test

 

 

 

Hundeführerschein und Sachkundenachweis – Verwirrt?

 

Häufig werden die Begriffe Hundeführerschein und Sachkundenachweis umgangssprachlich gleichwertig verwendet, in der Praxis gibt es zwischen den beiden Nachweisarten jedoch Unterschiede.Je nach Bundesland werden an einige Hundebesitzer unterschiedliche Anforderungen gestellt, daher sind genaue Kenntnisse zu diesem Thema für die betroffene Personengruppe unverzichtbar. Da in Deutschland Unwissenheit keineswegs vor Strafe schützt, sollten Sie sich als Hundehalter eingehend mit diesem Themenbereich befassen. Wir stellen beide Befähigungsnachweise vor, erklären die Unterschiede und nennen Ihnen die wichtigsten Fakten zu den Nachweisarten.

 

Bei beiden Varianten handelt es sich um Befähigungsnachweise für Hundehalter. Eine klare Abgrenzung ist in Deutschland jedoch aufgrund der umgangssprachlichen Vermischung der beiden Begriffe etwas schwierig. Selbst die Presse verwendet vielfach die Bezeichnung Hundeführerschein für alle behördlichen und sonstigen Nachweisarten, dies trägt nicht zu einer klaren Unterscheidung bei. Ein weiterer Punkt ist die Vielzahl der unterschiedlichen Angebote, die sich in den letzten Jahren zu einem unübersichtlichen Markt entwickelt haben. Es existieren in Deutschland keine bundeseinheitlichen Regelungen, daher entscheiden die Behörden vor Ort über die Anerkennung eines Hundeführerscheins als gesetzeskonformen Prüfungsnachweis. Basis für diese Entscheidungen sind jeweils die geltenden Hundegesetze der betreffenden Bundesländer.

 

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten oder zusammen mit Ihrem vierbeinigen Mitbewohner in ein anderes Bundesland umziehen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld unbedingt mit den gesetzlichen Bestimmungen beschäftigen. Neben den gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene müssen insbesondere die landesrechtlichen Regelungen von Hundebesitzern eingehalten werden. Kommt es aus Unwissenheit zu einem Verstoß, müssen Sie im Ernstfall mit einer Strafe rechnen. Aus diesem Grund sollten Sie sich daher vor einer Reise mit Hund in ein anderes Bundesland ebenfalls über die dort geltenden Regelungen erkundigen. So müssen Halter von sogenannten Listenhunden in nahezu allen Bundesländern einen Sachkundenachweis vorlegen, einzige Ausnahme ist Bremen.

 

 

Der Hundeführerschein gilt als Zertifikat für eine Gehorsamkeitsprüfung, die neben einem theoretischen Teil mindestens eine praktische Prüfung enthält. Er dient als Nachweis, dass von dem Hund keine Gefahr für andere Tiere sowie Menschen ausgeht und der Halter das Tier im alltäglichen Umgang zuverlässig unter Kontrolle hat. Wichtig ist daher auch der theoretische Teil der Prüfung, bei der Sie gute Kenntnisse zum Verhalten und zur Erziehung Ihres Hundes nachweisen. Der Hundeführerscheinkann bei unterschiedlichen Stellen erworben werden, beispielsweise bei Vereinen, Klubs und Verbänden. Die bekanntesten Arten sind:

– Hundeführerschein des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen)
– Hundeführerschein des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltenstrainer/innen e.V.)
– Hundeführerschein des BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundetrainer e.V.)
– Hundeführerschein des DHVE (Dachverband für Haustierverhaltensberatung in Europa e. V.)
– Hundeführerschein der BLTK (Bayerische Landestierärztekammer)
– Hundeführerschein des IBH (Internationaler Berufsverband der Hundetrainer & Hundeunternehmer e.V.)
– D.O.Q-Test der TAG-H (Tierärztliche Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.)

 

Bei einem Sachkundenachweis für Hundehalter werden eigentlich nur die theoretischen Kenntnisse geprüft, eine praktische Prüfung erfolgt in der Regel nicht. Allerdings gibt es je nach Bundesland und Art des Nachweises deutliche Unterschiede, häufig sind Prüfungen mit theoretischen und praktischen Teilen erforderlich. Es gibt unterschiedliche Arten von Sachkundenachweisen. Aufgrund der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern sollten Sie sich daher nach den Anforderungen der jeweiligen Behörden erkundigen. Je nach Regelung kann ein Sachkundenachweis für die Haltung bestimmter Hunderassen oder sogar Voraussetzung für die generelle Hundehaltung sein. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass zusätzlich zum zertifizierten Hundeführerschein noch ein theoretischer Sachkundenachweis vorgelegt werden muss. Die Prüfung zum Sachkundenachweis wird in der Regel von anerkannten Sachverständigen, Hundetrainern und Tierärzten abgenommen. Neben dem behördlichen Sachkundenachweis gibt es noch die Sachkundeprüfung der Bundestierärztekammer sowie nichtbehördliche Varianten. Dazu zählt beispielsweise auch der Sachkundenachweis für Hundesportprüfungen.

 

 

Die Frage nach behördlicher Anerkennung

Ob Hundeführerschein oder Sachkundenachweis – die verwirrende Vielfalt unterschiedlicher Kursangebote erschwert Hundebesitzern deutlich die Auswahl. Unterschiedliche Trainingsinhalte und Prüfungsanforderungen sorgen bei Vergleichen für Verwirrung und nicht jeder Anbieter kann die behördliche Anerkennung des erworbenen Zertifikats garantieren. Aus diesem Grund sollten Sie sich vor der Entscheidung für einen bestimmten Kurs unbedingt nach den jeweiligen Rahmenbedingungen erkundigen. Nicht jede Prüfung wird auch automatisch behördlich anerkannt, daher ist eine frühzeitige Abklärung dieser Frage sehr wichtig. So ersparen Sie sich späteren Ärger und zusätzliche Kosten für einen korrekten Nachweis gemäß behördlicher Anforderungen.

 

 

Übersicht über Regelungen einzelner Bundesländer

Wie bereits erwähnt wurde, gibt es in Deutschland keine einheitlichen Regelungen zum Sachkundenachweis, daher unterscheiden sich die Vorgaben je nach Bundesland. Zum besseren Verständnis haben wir nachstehend die wichtigsten Fakten in einer übersichtlichen Darstellung der einzelnen Bundesländer aufgelistet:

 

Baden-Württemberg
Generell wird für die Hundehaltung kein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis verlangt, für die Haltung eines Kampfhundes ist in Baden-Württemberg jedoch die behördliche Erlaubnis erforderlich. Um diese zu erhalten, ist die Vorlage eines Sachkundenachweises erforderlich. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im praktischen Bereich werden folgende Bereiche geprüft:

– Grundgehorsams des Hundes
– Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in vergleichbarer Situation (auch bei erschwerten Bedingungen)
– Leinenführigkeit im freien Geländer oder auf einem Übungsplatz (mit und ohne Ablenkung)
– Vermeidung und Bewältigung gefährlicher Situationen

Der theoretische Prüfungsabschnitt besteht aus einem Multiple-Choice-Test oder einem Fachgespräch zu folgenden Themenbereichen:

– tiergerechte Haltung von Hunden
– tierschutzrechtliche Vorschriften
– Ausbildung und Erziehung von Hunden
– Hundepflege und Umgang mit Hunden
– Entwicklungsphasen von jungen Hunden
– Grundkenntnisse über Verhaltensweisen von Hunden (Lern- und Sozialverhalten, Aggression & Aggressionsbewältigung, etc.)
– Erkennen möglicher Gefahrensituationen
– Bewältigung von Alltagssituationen
– wichtige Bestimmungen (Ordnungswidrigkeiten, Polizei-, Zivil- und Strafrecht)

Zuständig ist als Ortspolizeibehörde jeweils die örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung als, in deren Einzugsbereich sich der Hauptwohnsitz des Hundehalters befindet. Im Einzelfall kann auch ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis aus einem anderen Bundesland anerkannt werden, wenn dieser die geschilderten Anforderungen erfüllt.

 

Bayern
Eine generelle Verpflichtung für Hundeführerschein oder Sachkundenachweis gibt es in Bayern nicht. Voraussetzung für die Erteilung dieser Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes ist jedoch die Vorlage eines Negativzeugnisses für Hunde der Kategorie II. Durchgeführt wird die erforderliche Prüfung durch speziell geschulte Gutachter. Geprüft wird, ob der Halter das Tier unter Kontrolle hat und ob er potenziell gefährliche Situationen erkennen und richtig einschätzen kann. Es gibt in Bayern keine genauen Regelungen zu den erforderlichen Kenntnissen für die Sachkunde. Nach Angaben der Bayerischen Landestierärztekammer bieten entsprechend ausgebildete Tierärzte Kurse für den Hundeführerschein an. Die Teilnahme ist freiwillig, in einigen Gemeinden wird die Prüfung jedoch mit einer Reduzierung der Hundesteuer belohnt.

 

Berlin
Im Bundesland Berlin besteht eine generelle Leinenpflicht. Wenn Sie Ihren Hund ohne Leine führen möchten, müssen Sie einen Hundeführerschein absolvieren. Diese Regelung gilt seit Juli 2016 und die Prüfung besteht aus einem theoretischen sowie einem praktischen Teil. Anerkannt werden beispielsweise die Hundeführerscheine vom Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), vom Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV) oder vom Berufsverband Zertifizierter Hundetrainer.

 

Brandenburg
Einen Sachkundenachweis müssen im Bundesland Brandenburg lediglich die Halter von Kampfunden vorlegen. Dieser ist erforderlich, damit die zuständige Behörde ein Negativzeugnis und somit die Erlaubnis zur Haltung des Tieres erteilt. Spezielle Vorgaben gibt es nicht, ein solcher Nachweis kann in Form eines Wesenstest oder Gutachtens durch einen offiziellen Sachverständigen erfolgen.

 

Bremen
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist in Bremen ausdrücklich die schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Neben den explizit aufgelisteten Hunderassen gelten auch andere Hunde als gefährlich, wenn sie durch erhöhte Kampfbereitschaft, Bissigkeit, Angriffslust oder ähnliches Fehlverhalten aufgefallen sind. Für den Sachkundenachweis werden Kenntnisse und Fähigkeiten im Hinblick auf die Haltung und den Umgang mit Hunden geprüft.

 

Hamburg
Grundsätzlich gilt in Hamburg für alle Hunde die Anleinpflicht. Eine Befreiung von dieser Verpflichtung können Sie beantragen, wenn Sie den Nachweis einer Gehorsamsprüfung oder einer vergleichbaren Prüfung vorlegen können. Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein, durchgeführt wird der Test durch einen ausgebildeten Sachverständigen. Alternativ zur Gehorsamsprüfung wird beispielsweise auch ein Hundeführerschein einer seriösen Hundeschule oder eines überregionalen Hundeverbandes akzeptiert. Halter von gefährlichen Hunden müssen einen Sachkundenachweis vorlegen.

 

Hessen
Für das Halten eines gefährlichen Hundes ist in Hessen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich. Nach § 3 Abs. 1 HundeVO sind für die Erteilung dieser Erlaubnis ein Sachkundenachweis sowie eine positive Wesensprüfung des Hundes erforderlich.

 

Mecklenburg-Vorpommern
Halter von gefährlichen Hunden benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Ordnungsbehörde. Dazu ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der bei der Kreisordnungsbehörde oder einer vergleichbaren Stelle (staatlich oder nichtstaatlich) absolviert werden kann. Es müssen Nachweise zu folgenden Kenntnissen erbracht werden:

– zum Wesen und den Verhaltensweisen von Hunden,
– zum richtige Verhalten von Menschen gegenüber Hunden
– zu den wichtigsten Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden

 

Niedersachsen
Als erstes Bundesland führte Niedersachsen im Juli 2013 verpflichtend den Hundeführerschein für Ersthundehalter ein. Diese Verordnung besitzt nach Ansicht von Experten Vorbildcharakter, da alle Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen müssen. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die Teilnahme an der Prüfung kann ohne Vorbereitungskurs erfolgen, der Besuch einer Hundeschule ist im Vorfeld jedoch durchaus empfehlenswert. Zur Abnahme der Prüfung sind ausschließlich anerkannte Prüfer berechtigt. Den theoretischen Teil der Prüfung zur Sachkunde müssen Sie nach den gesetzlichen Vorgaben bereits vor der Anschaffung des Hundes absolvieren. Die Themenbereich aus denen die Fragen gewählt werden, entsprechen den Angaben, die wir Ihnen zu Baden-Württemberg genannt haben. Der praktische Teil der Prüfung muss innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Tieres erfolgen. Wesentliche Punkte der Prüfung sind Kenntnisse zu den Punkten, die wir Ihnen bereits zu den Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern genannt haben.

Alternativ werden auch „sonstige Prüfungen“ anerkannt, dazu zählen beispielsweise:

– D.O.Q.-Test 2.0 / Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft für Hundehaltung e.V. (TAG-H)
– BHV-Hundeführerschein Stufe 1 oder Stufe 2
– Hundeführerschein nach IBH e.V.-Richtlinien mit Sachkundenachweis
– Hundeführerschein des BVZ Hundetrainer e.V.
– DHVE-Hundeführerscheinprüfung (Stufe 1, 2 oder 3)

 

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen müssen Halter von Listenhunden und gefährlichen Hunden einen Sachkundenachweis erbringen. Die Regelungen für diese Tiere sind besonders streng und gelten nicht nur für den Hundehalter. Ein entsprechender Nachweis muss hier für jede Person vorliegen, die den Hund führt. Nach den Vorgaben in § 11 LHundG NRW muss auch für große Hunde ein Sachkundenachweis erbracht werden. Umgangssprachlich werden diese Tiere auch als „20/40 Hunde“ bezeichnet, da die gesetzlichen Vorgaben für ein Tier hier eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben und/oder ein Gewicht von mindestens 20 kg nennen. Bei einem großen Hund gelten weniger Strenge Regeln, hier muss lediglich der Hundehalter einen Sachkundenachweis erbringen.

 

Rheinland-Pfalz
Ebenso wie in vielen anderen Bundesländern ist in Rheinland-Pfalz zur Haltung eines gefährlichen Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich. Im praktischen Teil der Prüfung liegt der Fokus in erster Linie auf der Leinenführigkeit und der Theorieteil besteht aus einem Fragebogen. Für die Ernennung der Sachverständigen ist die Landestierärztekammer zuständig.

 

Saarland
Im Saarland ist für die Haltung eines gefährlichen Hundes ein Sachkundenachweis erforderlich, der durch einen anerkannten Lehrgang erworben werden kann. Dieses Dokument ist jedoch keine Bescheinigung über die generelle Sachkunde eines Halters und bezieht sich ausschließlich auf den vorgestellten Hund. Die erforderlichen Kenntnisse sind identisch mit den Anforderungen in Mecklenburg-Vorpommern.

 

Sachsen
Auch in Sachsen müssen Halter von gefährlichen Hunden nach gesetzlicher Vorgabe (GefHundG, Sachsen) einen Sachkundenachweis erbringen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 müssen theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. Die Anforderungen sind größtenteils identisch mit den Vorgaben in den meisten anderen Bundesländern.

 

Sachsen-Anhalt
Wenn ein Tier nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundeslandes zu einer gefährlichen Hunderasse gehört, wird für die Erlaubnis zur Haltung ein Wesenstest gefordert. Zusätzlich muss der Halter einen Sachkundenachweis vorlegen. Verantwortlich für die Abnahme des theoretischen Prüfungsteils ist das Landesverwaltungsamt. Die praktische Prüfung erfolgt durch spezielle Sachverständige, die von der zuständigen Behörde ernannt werden (Hundetrainer, etc.). Im Mittelpunkt der Prüfung stehen insbesondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die eine gefahrlose Hundehaltung sicherstellen.

 

Schleswig-Holstein
Zur Haltung von gefährlichen Hunden ist in Schleswig-Holstein ein Sachkundenachweis erforderlich. Neben Kursen mit anschließender Prüfung durch entsprechend ausgebildete Tierärzte wird auch ein Hundeführerschein von VDH oder BHV anerkannt.

 

Thüringen
Auch in Thüringen wird generell kein Hundeführerschein für die Erlaubnis zur Haltung eines Hundes gefordert. Wie in den meisten anderen Bundesländern bilden gefährliche Hunde jedoch ein Ausnahme. Hier sind die Halter nach gesetzlichen Vorgaben dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis vorzulegen. Im theoretischen Teil werden rund 40 Fragen zur Hundehaltung gestellt (siehe Anforderungen in anderen Bundesländern) und im praktischen Teil wird in erster Linie Gehorsam und Verhalten des Hundes getestet.

 

Fazit: Unterschiede & Gemeinsamkeiten

Ob ein Hundeführerschein oder Sachkundenachweis den geforderten Bestimmungen im jeweiligen Bundesland entspricht und anerkannt wird, entscheidet jeweils die verantwortliche Behörde. Im Zweifelsfall ist vor der Buchung eines Kurses eine Rücksprache mit dem zuständigen Amt empfehlenswert.

 

 

 

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